In der Vergangenheit wurde in PuS bereits mehrfach über die Thematik der blauen Pinscher berichtet. In den letzten vier Jahren wurde hierzu von Prof. Dr. Tosso Leeb und Dr. Ute Philipp von der Tierärztlichen Hochschule Hannover ein umfangreiches Forschungsprojekt durchgeführt. Mit Hilfe der Ergebnisse dieses Forschungsprojekts ist es nun gelungen, einen Gentest zu entwickeln, mit dem die genetische Anlage für die Farbverdünnung mit hoher Sicherheit nachgewiesen werden kann.
Das Gen für die Farbverdünnung (englisch: dilute) steuert die Intensität der Fellfarbe. Es kommt in zwei Ausprägungen (Allelen) bei Pinschern vor. Das Wildtyp-Allel für eine normale Farbausprägung wird mit dem Symbol D bezeichnet, während das Allel für die verdünnte Farbausprägung mit dem Symbol d bezeichnet wird. Jeder Hund besitzt zwei Kopien dieses Gens, wovon jeweils eine Kopie vom Vater und eine Kopie von der Mutter vererbt werden. Für die Beschreibung des Genotyps eines Hundes werden die beiden Allele aufgelistet. Im Falle des Gens für die Farbverdünnung existieren also die drei verschiedenen Genotypen DD, Dd, und dd. Das Farbverdünnungs-Allel d ist rezessiv gegenüber dem Wildtyp-Allel D, was bedeutet, dass nur Tiere mit dem Genotyp dd tatsächlich die verdünnte Fellfarbe aufweisen, welche den unerwünschten Farbschlägen blau bzw. isabell entsprechen. Pinscher mit den Genotypen DD oder Dd können rein äußerlich nicht von einander unterschieden werden und weisen eine normal intensive Fellfarbe auf (schwarz-rot, braun-rot, rot). Tiere mit dem Genotyp Dd werden als Anlageträger für die Farbverdünnung bezeichnet und ihr Einsatz ist in der Zucht nicht ganz unproblematisch, denn bei einer Anpaarung von zwei Anlageträgern (Dd x Dd), sind gemäß den Mendelschen Regeln 25 % blaue oder isabellfarbene Nachkommen zu erwarten.
Bisher konnten Anlageträger für die Farbverdünnung nur dann sicher identifiziert werden, wenn sie blaue oder isabellfarbene Nachkommen hatten, wenn also der Schaden für die Züchter bereits entstanden war. Mit Hilfe des neuen Gentests ist es möglich, Hunde bereits kurz nach der Geburt untersuchen zu lassen und den Genotyp in Bezug auf die Farbverdünnung feststellen zu lassen. Bei der Untersuchung wird zunächst die DNA eines Hundes aus einer Blutprobe isoliert. In den DNA-Proben werden dann zwei kurze Abschnitte aus dem Gen für die Farbverdünnung stark vermehrt und auf ihre Basenabfolge untersucht. Dabei treten bestimmte Basenkombinationen immer nur bei Farbverdünnungs-Allelen auf, während andere Basenkombinationen bei Wildtyp-Allelen auftreten. Die untersuchten DNA-Positionen sind dabei nicht ursächlich verantwortlich für die Farbverdünnung, sondern sie dienen nur als so genannte gekoppelte Marker für die Farbverdünnung. Da die ursächliche Mutation für die Farbverdünnung bislang noch nicht bekannt ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Test nicht mit absoluter Sicherheit das richtige Ergebnis liefert. Im Rahmen der bisherigen Forschungen lieferte der Test jedoch bei 140 untersuchten Dobermann Pinschern und bei 143 untersuchten Deutschen Pinschern kein einziges offensichtlich falsches Ergebnis, so dass von einer sehr hohen Testsicherheit ausgegangen werden kann.
Sollte ein Hund durch den Gentest als Anlageträger für die Farbverdünnung identifiziert worden sein, so bedeutet dies keinesfalls einen unbedingten Ausschluss von der Zucht. Es sollte bei bekannten Anlageträgern für die Farbverdünnung allerdings besonders darauf geachtet werden, dass solche Hunde nur mit reinerbigen DD Tieren angepaart werden, da aus solchen Anpaarungen keine blauen oder isabellfarbenen Welpen geboren werden können.
Der Gentest für die Farbverdünnung ist mittlerweile zum Patent angemeldet worden. Die Untersuchung wird durch das Tierärztliche Institut der Universität Göttingen angeboten. Für die gendiagnostische Untersuchung auf "dilute" werden entweder 2-3 ml Blut (EDTA-Blut), alternativ mindestens 30 Haare oder ein ungefähr erbsengroßes Stückchen Gewebe benötigt. Wird für die Untersuchung Blut verwendet, sollte dies nicht-geronnenes Vollblut sein, welches mit EDTA (oder Citrat) stabilisiert wurde. Nach der Blutentnahme sollten die Blutröhrchen vorsichtig 1 bis 2 Minuten geschwenkt werden, damit sich der Gerinnungshemmer gleichmäßig mit der Blutprobe mischt. Die Blutröhrchen sollten eindeutig beschriftet sein, so dass es nicht zu Verwechslungen kommen kann.
Eine andere einfache Methode für die Untersuchung ist die Verwendung von Haaren. Dabei sollten mindestens 30 frisch gezupfte Haare mit Wurzel versandt werden. Bei der Entnahme der Haare sollte keine Schere verwendet werden, da sonst die Haarwurzeln fehlen. Die ausgezupften Haare können unproblematisch in eine kleine Plastiktüte (z.B. Gefrierbeutel) oder einen Briefumschlag verbracht werden.
Bei der Entnahme einer Probe für die Untersuchung sollten folgende Hinweise beachtet werden:
Anschriften der Autoren:
Prof. Dr. Tosso Leeb und Dr. Ute Philipp
Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung
Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17p
30559 Hannover
Prof. Dr. Bertram Brenig
Tierärztliches Institut
Universität Göttingen
Groner Landstr. 2
37073 Göttingen
Weiterführende Informationen:
«Texte zur Zucht»
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